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Mitteilung eines gewonnenen Preisgeldes 10_25

Preise bilden einen enormen Anreiz für wissenschaftliche und künstlerische Leistungen. Sie sind aus dem Wissenschafts- und Kunstbetrieb nicht wegzudenken. Ein beamtenrechtliches Verbot, welches in der BeamtVwV generell für Bargeld gilt, würde den Wert und die Wirkung von Preisen jedoch ganz erheblich schmälern, ja sogar zunichtemachen. Dies lag nicht in der Absicht des Innenministeriums, als es die BeamtVwV erließ, sodass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Ausnahme für Preisgelder für angemessen hält. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Beeinträchtigung oder Beeinflussung der Amtsführung sowie der Eindruck der Befangenheit ausgeschlossen werden. Die Zustimmung zur Annahme eines Preisgeldes kann somit erteilt werden, wenn die Prüfung der folgenden Fragestellungen positiv bzw. unproblematisch ausfällt.

Soll die finanzielle Zuwendung des Preisgeldes als Drittmittel vereinnahmt werden, bitte anstelle dieses Formulars eine Drittmittelanzeige an das Dezernat Forschung senden.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular, wenn möglich, spätestens eine Woche vor der Preisvergabe ein.

Hinweis: Das Preisgeld unterliegt ggf. der Einkommenssteuer/ Sozialversicherungspflicht.

Die Information gemäß Art. 13 und Art. 14 DS-GVO zur Erhebung, Verarbeitung und dem Schutz Ihrer Daten finden Sie auf folgender Website.